Mit einer Kündigung möchte man ein bestehendes Vertragsverhältnis beenden. Sie kann daher immer von beiden Vertrags-Seiten ausgesprochen werden. Allerdings wird eine Kündigung erst dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich und unterschrieben vorliegt. Bei einer fristlosen Kündigung ist darauf zu achten, dass sie nur dann wirksam wird, wenn ein schwerwiegender wichtiger Grund vorliegt und es unmöglich geworden …